Im Beitrag wird dargestellt, ob für die mit der Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen im Sinne des § 212 HGB zusammenhängenden zukünftigen Ausgaben eine Rückstellung gebildet werden kann.
Ein Unternehmer mietet für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen im Sinne des § 212 HGB einen Lagerraum. Fraglich ist, ob er für die zukünftig anfallenden Mietausgaben eine Rückstellung bilden kann.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.