Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Rückstellungsbildung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Im Beitrag wird dargestellt, ob für die mit der Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen im Sinne des § 212 HGB zusammenhängenden zukünftigen Ausgaben eine Rückstellung gebildet werden kann.

Ein Unternehmer mietet für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen im Sinne des § 212 HGB einen Lagerraum. Fraglich ist, ob er für die zukünftig anfallenden Mietausgaben eine Rückstellung bilden kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2003/2

20.01.2003
Heft 1/2003
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.