Der Beitrag geht anhand eines konkreten Sachverhalts der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen für die Wartung von gemieteten Vermögensgegenständen eine Verbindlichkeitsrückstellung gebildet werden muss.
Die X-GmbH mietet einen Vermögensgegenstand für einen Zeitraum von fünf Jahren, sie ist nicht als wirtschaftliche Eigentümerin dieses Vermögensgegenstands zu behandeln. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht eine Wartungsverpflichtung in bestimmten Intervallen seitens der X-GmbH, wobei bei Verletzung der Wartungsverpflichtung eine weitere wirtschaftliche Nutzung des Vermögensgegenstands bis zur Durchführung der Wartung nicht zulässig ist. Daneben verpflichtet sich die X-GmbH auch im Rahmen des Mietvertrags, die Wartungskosten des im Eigentum des Vermieters stehenden Vermögensgegenstands zu tragen, wobei die Wartungskosten vertraglich unabhängig davon zu tragen sind, ob eine weitere Nutzung des Vermögensgegenstands über das Wartungsintervall hinaus beabsichtigt ist oder nicht.
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