Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche bilanziellen Auswirkungen mit der Vorauszahlung von zukünftig zu erbringenden Betreuungsleistungen durch einen Versicherungsmakler verbunden sind.
Ein den Gewinn nach § 5 EStG ermittelnder Versicherungsmakler erhält für die Vermittlung und Betreuung eines Lebensversicherungskunden eine Prämie in Höhe von 100. Mit dieser Prämie von 100 wird nicht nur die Vermittlungsleistung abgegolten, sondern auch die zukünftige Betreuung des Kunden bis zur Auszahlung der Lebensversicherung im Er- bzw Ablebensfall. Fraglich ist die bilanzielle Behandlung der Prämie von 100 beim bilanzierenden Versicherungsmakler.
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