Besonderheiten der Rechnungslegung bei rückwirkenden Umgründungen am Fallbeispiel der Verschmelzung und Abspaltung - insbesondere für den Fall, dass zwischen Umgründungsstichtag und -beschluss ein Regelbilanzstichtag der übertragenden Gesellschaft liegt
Die Einordnung rückwirkender Umgründungen in der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung zählt zu den komplexesten und viel diskutierten Fragen der Bilanzierung, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Bewertungswahlrechte bei übertragender und übernehmender Gesellschaft und damit in Zusammenhang stehender gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen wie Kapitalschutz und Ausschüttungssperren. Dem Autor sind in seiner beraterischen und prüferischen Praxis unterschiedlichste Fallkonstellationen untergekommen oder wurden diese an ihn herangetragen, zu denen sich in der Literatur keine oder einander widersprechende Auffassungen finden. Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der KWT (in der Folge kurz „FS“) hat in seiner Sitzung vom 7. 6. 2006 eine Stellungnahme zur Rechnungslegung bei Abspaltungen beschlossen (siehe in diesem Heft Seite 144 ff). Ziel dieses Beitrages ist, auf Basis dieser Stellungnahme zunächst allgemeine Grundsätze der rückwirkenden Rechnungslegung bei Umgründungen sowie anschließend anhand des in der Stellungnahme behandelten Beispiels Leitlinien für die Bilanzierungspraxis rückwirkender Umgründungen darzustellen.
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