Sachzuwendungen an Dienstnehmer lösen neben arbeits-, lohnsteuer- und sozialrechtlichen Fragen auch umsatzsteuerrechtliche Folgen aus.
Erhalten Dienstnehmer neben ihrem Lohn oder Gehalt auch nicht monetäre Sachleistungen, ist stets zu prüfen, ob diese Sachleistungen als geldwerte Vorteile ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Bestandteil des Arbeitsentgelts sind. Darüber hinaus ist jedoch auch aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht zu beachten, dass Sachbezüge einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch mit dem Dienstnehmer darstellen können. Auch kann durch solche Sachzuwendungen ein sogenannter Eigenverbrauch ausgelöst werden.
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