Artikelrundschau März 2018 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Säumniszuschläge und Herabsetzungsanträge (Rzeszut/Predota, SWK 9/2018, S. 449)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Für Abgaben, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden, sind Säumniszuschläge festzusetzen. Allerdings seien Säumniszuschläge auf Antrag herabzusetzen bzw nicht festzusetzen, wenn den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden trifft. Jüngst ergangene Entscheidungen des BFG ließen praxisrelevante Rückschlüsse zu, in welchen Konstellationen von einem groben Verschulden des Abgabepflichtigen auszugehen sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/374

11.06.2018
Heft 9/2018