Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Saldierungsbereich bei Rücknahmeverpflichtung von Altbatterien

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen bei Bewertung einer Verbindlichkeitsrückstellung für Recycling von Problemstoffen zukünftige Vorteile aus der Rückgewinnung von Rohstoffen berücksichtigt werden können.

Die X-GmbH produziert Autobatterien und ist rechtlich verpflichtet, diese nach Gebrauch zurückzunehmen und zu verwerten. Zu diesem Zweck werden von Vertriebstochtergesellschaften Sammelstellen eingerichtet und diese Tochtergesellschaften erhalten von der X-GmbH einen Kostenersatz für die erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Sammeltätigkeit. Die Verwertung erfolgt derart, dass entweder die gesammelten Batterien an Entsorgungsunternehmen weitergegeben werden und dabei vereinbart wird, dass diese Entsorgungsunternehmen das wirtschaftliche Eigentum an den Batterien erhalten und allfällige Verwertungserlöse im Rahmen des Recyclings auf eigene Rechnung erzielen, oder dass ein Werkvertrag abgeschlossen wird und die X-GmbH insb das wiedergewonnene Blei für eine Wiederverwendung erhält.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/31

26.05.2017
Heft 5/2017
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.