Der Rsp des EuGH zufolge könnten Verstöße gegen umsatzsteuerliche Formvorschriften mit angemessenen Sanktionen geahndet werden. In den jüngeren Urteilen in den Rs Barlis und Senatex habe der EuGH dies auch explizit für Verstöße gegen die Vorschriften über die Rechnungsstellung festgestellt und damit ua sein Verständnis einer verhältnismäßigen Risikoverteilung zwischen den beteiligten Unternehmern und dem Fiskus zum Ausdruck gebracht.
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