In aller Kürze

Satzung des KV-private Bildungseinrichtungen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2017 der "Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen", KV 257/2017, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften als Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind (ausgenommen öffentlich-rechtliche Einrichtungen). (BGBl II 2017/148)

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Artikel-Nr.
ARD 6552/2/2017

16.06.2017
Heft 6552/2017