Krankenstände von Angestellten, Arbeitern und Lehrlingen kosten dem Dienstgeber in der Regel bares Geld: Er muss dem arbeitsunfähigen Dienstnehmer das Entgelt innerhalb der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw dienstvertraglichen Fortzahlungszeiträume weiterzahlen, ohne dafür eine Arbeitsleistung zu erhalten.
Wird der Arbeitsausfall durch einen Dritten verursacht (zB schuldtragender Unfallgegner bei einem Verkehrsunfall), stellt sich die Frage, ob der Dienstgeber gegenüber dem Drittschädiger (bzw dessen Haftpflichtversicherer) Ansprüche geltend machen kann. Das nachfolgende Themen-Special zeigt die rechtliche Situation anhand der einschlägigen Rechtsprechung und illustrativer Beispiele auf.
Login
Passwort vergessen?
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Artikel-Nr.
PVP 2015/72
29.10.2015
Heft 10/2015
Autor/in
Foto: Stefan Häusler
Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.
Foto: Stefan Häusler
Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.