Zahlungen, die unter dem Titel "Schadenersatz" geleistet werden, gibt es im unternehmerischen Alltag regelmäßig. Da der Begriff des "Schadenersatzes" ein dem Zivilrecht entnommener Begriff ist, der dem Umsatzsteuergesetz fremd ist, stellt sich die Frage, wie sogenannte Schadenersatzzahlungen umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit Entgelten, die aus diesem Titel geleistet werden und stellt klar, wann es sich um einen umsatzsteuerbaren Vorgang handelt und wann nicht. Des Weiteren wird dargestellt, inwieweit die Umsatzsteuer einen Einfluss auf die Höhe des Schadenersatzes hat. Wesentliche Praxisbeispiele werden dargestellt.
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