Fälle aus der Praxis

Schlussausgleich beim Ausscheiden aus einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Mariola Günther, MSc. / StB Qian Qian Yang, MSc.

Die Gruppenbesteuerung ermöglicht es, Verluste innerhalb der Gruppe auszugleichen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Solange ein Unternehmen Teil der Unternehmensgruppe ist, werden dessen Verluste dem Gruppenträger zugeordnet. Nach dem Ausscheiden eines Gruppenmitglieds bleibt der Verlustvortrag beim Gruppenträger bestehen. Es stellt sich jedoch die Frage nach einem angemessenen Schlussausgleich, um sicherzustellen, dass das ausscheidende Gruppenmitglied keinen finanziellen Nachteil erleidet. In diesem Beitrag erläutern wir die wesentlichen steuerlichen Grundlagen der Gruppenbesteuerung, gehen auf die wichtigsten Aspekte des Schlussausgleichs ein und zeigen anhand eines Beispiels, wie dieser in der Praxis umgesetzt wird.

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Artikel-Nr.
RWP 2025/13

09.06.2025
Heft 3/2025
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Mariola Günther

Mariola Günther (vorm. Furtak), MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Qian Qian Yang

StB Qian Qian Yang, MSc. ist als Steuerberaterin im Bereich Advisory-Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Zu ihren Beratungsschwerpunkten zählen neben der Rechnungslegung nach UGB und IFRS und der steuerlichen Beratung von Kapital- und Personengesellschaften insbesondere die Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Organisationen.