Der Beitrag behandelt die insb durch den Wartungserlass 2013 der Umgründungssteuerrichtlinien aufgetretene Frage der Ermittlung der steuerlichen Buchwerte Bilanzposten einer Umwandlungsbilanz.
Die X-GmbH beschließt rückwirkend auf den 30. 6. 2013 die verschmelzende Umwandlung auf ihren Hauptgesellschafter. Für Zwecke der Umwandlung erstellt sie entsprechend § 2 Abs 3 UmwG iVm § 220 Abs 3 AktG die Schlussbilanz. Für steuerliche Zwecke soll sie die, keine Anwendungsvoraussetzung für Art II UmgrStG bildende, Umwandlungsbilanz entsprechend § 8 Abs 5 UmgrStG erstellen. Fraglich ist, durch welche Sachverhalte es zu Abweichungen zwischen der unternehmensrechtlichen Schlussbilanz und der steuerlichen Umwandlungsbilanz kommen kann.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.