Das Prinzip "eine Person, ein Vermögen, eine Insolvenz" ist eines der dogmatischen Fundamente der EuInsVO. Der Beitrag beleuchtet Ursprung und Ratio dieses Prinzips und zeigt dann verschiedene Formen seiner Durchbrechung im deutschen Insolvenzrecht sowie in der EuInsVO auf. Basierend darauf analysiert die Autorin die Frage, welchen Wert das Prinzip heute - speziell vor dem Hintergrund der gerade beschlossenen Reform der EuInsVO - überhaupt noch hat.
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