Artikelrundschau / Arbeitsrecht

Schrank, Lohn- und Sozialdumping: Antworten auf 4 Zweifelsfragen rund um das "Konzernprivileg", PVP 2017/83, 291

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Das LSD-BG sieht für Konzerne für bestimmte Entsende-Sachverhalte Ausnahmen vom Geltungsbereich vor (in der Praxis als "Konzernprivileg" bezeichnet), bei denen weder eine Meldepflicht besteht noch eine Lohnkontrolle stattfindet. Die beiden nur für Konzerne anwendbaren, inhaltlich besonders bedeutsamen Ausnahmen betreffen

Arbeiten geringen Umfangs von kurzer Dauer durch Dienstnehmer mit hoher Bruttoentlohnung ( § 1 Abs 5 Z 8 LSD-BG) und

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Artikel-Nr.
ARD 6582/13/2018

18.01.2018
Heft 6582/2018