Der Einführung der Möglichkeit der Anrufung des VfGH im Wege eines Subsidiarantrages - im einschlägigen Schrifttum mitunter auch als Gesetzesbeschwerde oder als Parteiantrag bezeichnet - mit 1. 1. 2015 ist es zu verdanken, dass das mit dieser Buchbesprechung angezeigte Werk von den beiden Autoren in nunmehr bereits 5. Auflage vorgelegt wurde.
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