Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass ein Dienstunfall vorliegen kann, wenn eine Polizeibeamtin während einer dienstlichen Weihnachtsfeier in ihrem Hirschgulasch auf eine Schrotkugel beißt. Als Konsequenz muss der Dienstgeber jedenfalls dann für die Behandlung abgesplitterter Zähne aufkommen, wenn das Abendessen Programmbestandteil der dienstlichen Veranstaltung war. (Az: 3 ZB 14.1976)
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