mit dem ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurde in § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 eine neue ertragsteuerliche Begünstigungsvorschrift für die Beteiligung von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens eingeführt. Entsprechend dieser Neuregelung sind Gewinnbeteiligungen aktiver Arbeitnehmer von bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Diese Bestimmung tritt neben andere steuerliche Begünstigungsvorschriften von Mitarbeitern, wie insbesondere die Mitarbeiterbeteiligungen iSd § 3 Abs 1 Z 15 EStG.
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