kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen seit 20 Jahren einen Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufstellen. Die Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) der österreichischen Muttergesellschaft und deren allfälliger österreichischer Tochtergesellschaften sind jedoch nach den Regeln des UGB zu erstellen. Es kommt daher zu einer Doppelbelastung der Unternehmen.
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