Rechnungswesen und Steuern

Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG: Voraussetzungen, Wirkung und Grenzen

Gastbeitrag: Erand Karagjozi, LL.B. (WU)

Wenn ein abgabenrechtliches Vergehen entdeckt wird - sei es eine nicht erklärte Einnahme, eine unterlassene Meldung oder eine unrichtig abgegebene Erklärung - kann es schnell ernst werden: Das Finanzstrafrecht sieht bei Abgabenverkürzungen empfindliche Strafen vor. Doch das Gesetz bietet eine Möglichkeit straffrei zu bleiben: die Selbstanzeige gemäß § 29 Finanzstrafgesetz. Richtig angewendet, kann sie wie ein Schutzschild wirken - falsch oder unvollständig erstattet, ist sie wirkungslos und hat eine Finanzstrafe zur Folge. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, welche formellen Anforderungen dabei zu beachten sind und welche typischen Fehler es in der Praxis unbedingt zu vermeiden gilt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWP 2025/21

06.08.2025
Heft 4/2025
Autor/in
Erand Karagjozi

Erand Karagjozi, LL.B. (WU) ist als Steuerberater im Bereich Advisory-Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen neben der Jahresabschlusserstellung nach UGB/IFRS die steuerliche Beratung von Kapital- und Personengesellschaften unterschiedlichster Branchen.