Immer wieder komme nach einer Begutachtung noch eine gänzlich neue Bestimmung in ein Gesetz. Damit stünden den Rechtsanwendern keine erläuternden Bemerkungen des Gesetzgebers zur Verfügung. Winkler habe in ihrem Praxisbericht zum Abgabenerhöhungszuschlag Beiträge zu § 10 KapMeldeG vermisst. Die Autorin will Abhilfe schaffen.
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