Ab 26. 6. 2017 gilt die Neufassung der EuInsVO (EU) 848/2015 für Insolvenzverfahren, die danach eröffnet werden. Die Autoren untersuchen, inwiefern sich die Anforderungen an die Prüfung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
eines Hauptinsolvenzverfahrens geändert haben.
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