"Die Gruppenmerkmale müssen betriebsbezogen sein (vgl. VwGH 5.5.1982, 3003/80; VwGH 18.10.1995, 95/13/0062). Die leitenden Angestellten eines Unternehmens sind daher keine Gruppe."
Diese Aussage steht in der Rz 76 der Lohnsteuerrichtlinien. Logisch nachvollziehbar ist jedoch, dass einige steuerliche Begünstigungen - wie bspw jene der Mitarbeiterbeteiligung - primär für leitende Angestellte gedacht sind, die jedoch - so die oa Ansicht der Finanz - keine steuerbegünstigte "§ 3 EStG-Gruppe" darstellen.
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