Ich werde immer wieder von Personalisten und Seminarteilnehmern gefragt, wie
die Zuwendung des Dienstgebers an den Betriebsratsfonds sowie Leistungen des Betriebsrates aus dem Betriebsratsfonds an die Mitarbeiter des Betriebes (Mitarbeiterveranstaltungen, Sachzuwendungen, Unterstützung in sozialen und wirtschaftlichen Härtefällen etc)abgabenrechtlich zu beurteilen sind.
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