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So behalten Sie den Durchblick bei der Lohnnebenkostenbefreiung für ältere Arbeitnehmer

Wilhelm Kurzböck

Bis 31. 12. 2012 war die Rechtslage zur Frage, wann sind ältere Personen vom Arbeitslosenversicherungsgesetz (kurz: AlVG) ausgeschlossen, noch einigermaßen einfach zu beantworten. Die AlV-Beitragsbefreiung galt für Personen, die

entweder das für eine Alterspension maßgebliche Mindestalter erreicht haben oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder

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Artikel-Nr.
PVP 2012/85

27.12.2012
Heft 12/2012
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.