Bis 31. 12. 2012 war die Rechtslage zur Frage, wann sind ältere Personen vom Arbeitslosenversicherungsgesetz (kurz: AlVG) ausgeschlossen, noch einigermaßen einfach zu beantworten. Die AlV-Beitragsbefreiung galt für Personen, die
entweder das für eine Alterspension maßgebliche Mindestalter erreicht haben oder das 60. Lebensjahr vollendet haben oderNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.