Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist entscheidend für die Antwort auf die Frage, in welchem Staat (Ansässigkeits- oder Tätigkeitsstaat) die Arbeitnehmerbezüge zu besteuern sind. In der Praxis treten regelmäßig Zweifelsfragen auf, insbesondere dann, wenn sich die 183-tägige Schonfrist auf einen 12-Monats-Zeitraum bezieht. Mit dem Update 2014 des OECD-Musterabkommens (kurz: OECD-MA) wird nunmehr Klarheit geschaffen.
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