In den letzten Monaten sind die ersten Lohnabgabenprüfungen (GPLB) für Prüfzeiträume gestartet worden, in denen die Unternehmen Kurzarbeit eingeführt hatten. Dabei tauchen gänzlich neue Herausforderungen für die Unternehmen, Personalverrechner und Steuerberater auf.
Einerseits sorgen die komplizierten Abrechnungsrichtlinien der Kurzarbeit für Diskussionsbedarf, andererseits überprüft das Prüforgan auch, ob die Abrechnungsgrundlagen für die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe korrekt angegeben wurden.
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