Aktuelles

So profitieren Sie vom neuen Beschäftigungsbonus

Tina Dangl

Im Ende Jänner 2017 präsentierten Arbeitsprogramm für die kommenden 2 Jahre hat die Bundesregierung unter anderem die Einführung eines "Beschäftigungsbonus" angekündigt.

Ziel und Inkrafttreten des Beschäftigungbonus: Schafft der Unternehmer zusätzliche Arbeitsplätze, dann soll er hiefür bei den Lohnnebenkosten ab dem 1. 7. 2017 entlastet werden.

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Artikel-Nr.
PVP 2017/27

30.03.2017
Heft 3/2017
Autor/in
Tina Dangl

Mag. Tina Dangl ist Juristin, geprüfte Personalverrechnerin, ausgebildete Kindergarten- und Hortpädagogin, Personalrechtsexpertin (Mitgestalterin des PV-BLOG: www.pv-praxiswissen.at), Vortragende (WIFI, ARS, Business Circle, Forum Verlag und bei In-Haus-Schulungen), Steuerberater-Berufsanwärterin und war Kanzleileiterin der auf In-Haus-Schulungen, Wissensvermittlung (nach der U.N.I-Methode; Unterhaltsam, Nachhaltig, Informativ) und Beratungen (Arbeits-, SV- und Lohnsteuerrecht) spezialisierten Kanzlei Mag. Ernst Patka.