Bereitschaftsdienst in Form der Rufbereitschaft (zB Erreichbarkeit per Handy) ist in zahlreichen Branchen üblich. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Zeiten bloßer Erreichbarkeit (= Rufbereitschaften im eigentlichen Sinn) und den tatsächlichen Arbeitsleistungen im Einsatzfall (= Rufeinsätze 1) ).
Die damit verbundenen arbeitszeitrechtlichen und abrechnungstechnischen Fragen werden im nachfolgenden Beratungsfall praxisgerecht beantwortet.
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