Die Abrechnung von Zeitguthaben und Zeitschulden am Ende des Arbeitsverhältnisses bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten: Die Abrechnung ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Guthaben an Normalarbeitszeit handelt, die abzugelten sind, oder ob der Arbeitnehmer Überstunden geleistet hat.
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