Solvabilität II ist ein Projekt der Europäischen Kommission zu einer grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa. Das bisher statische System zur Bestimmung der Eigenmittelausstattung (Solvabilität I) wird aufgrund geänderter Marktbedingungen durch ein risikobasiertes System ersetzt, welches über die bisherigen Eigenmittelbestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hinausgeht und vor allem auch qualitative Elemente (zB bezüglich Unternehmensführung und -kontrolle sowie internes Risikomanagement) berücksichtigt (Solvabilität II). Der vorliegende Artikel beleuchtet in diesem Zusammenhang die ersten Regelungen und stellt weiterführende Überlegungen betreffend die zukünftige Rolle des Abschlussprüfers bei der Prüfung von Versicherungsunternehmen vor.
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