Die Anrechnung der Erbschaftssteuer auf die Einkommensteuer stellt in der Praxis ein sehr schwierig zu lösendes Problem dar, wenn das todwegig angefallene Vermögen im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Vermächtnis, Pflichtteilsabgeltung) erworben wurde. Der Beitrag stellt einen Lösungsweg vor.
Der Erblasser verstirbt und hinterläßt einen Universalerben sowie mehrere Legatare. Während des Nachlaßverfahrens veräußert der Nachlaß, vertreten durch den Universalerben, mit Zustimmung der Legatare, bestimmte Wirtschaftsgüter (Beteiligung nach § 31 EStG) aus dem Nachlaß, die nach dem Testament den Legataren als Vermächtnis zugestanden wären. Kann die Erbschaftssteuer aus den Legaten, die unstreitig von den Vermächtnisnehmern getragen wurde, auf die Einkommensteuer aus dem Veräußerungsgewinn angerechnet werden, die nach der Judikatur bis zur Herausgabe des Legates vom Gesamtrechtsnachfolger (= Universalerbe) zu tragen ist?
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