Gesellschafts- und Steuerrecht

Sonderfälle der Anrechnung der Erbschaftssteuer auf die Einkommensteuer nach § 31 Abs. 4 EStG

Friedrich Fraberger

Die Anrechnung der Erbschaftssteuer auf die Einkommensteuer stellt in der Praxis ein sehr schwierig zu lösendes Problem dar, wenn das todwegig angefallene Vermögen im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Vermächtnis, Pflichtteilsabgeltung) erworben wurde. Der Beitrag stellt einen Lösungsweg vor.

Der Erblasser verstirbt und hinterläßt einen Universalerben sowie mehrere Legatare. Während des Nachlaßverfahrens veräußert der Nachlaß, vertreten durch den Universalerben, mit Zustimmung der Legatare, bestimmte Wirtschaftsgüter (Beteiligung nach § 31 EStG) aus dem Nachlaß, die nach dem Testament den Legataren als Vermächtnis zugestanden wären. Kann die Erbschaftssteuer aus den Legaten, die unstreitig von den Vermächtnisnehmern getragen wurde, auf die Einkommensteuer aus dem Veräußerungsgewinn angerechnet werden, die nach der Judikatur bis zur Herausgabe des Legates vom Gesamtrechtsnachfolger (= Universalerbe) zu tragen ist?

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 1999, 289

20.10.1999
Heft 10/1999
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.