Rechnungswesen / Rechnungswesenlexikon

Sonderprobleme der Gewinnrücklagen

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

Im Zusammenhang mit der Dotierung von Gewinnrücklagen haben sich aufgrund des unklaren Gesetzeswortlautes des § 229 Abs. 3 HGB in der Praxis Probleme ergeben. Die Autoren versuchen, für diese Probleme einen gangbaren Lösungsweg zu zeigen.

§ 229 Abs. 3 i.V.m. § 224 Abs. 3 A. III HGB normieren, welche Beträge im Jahresabschluß einer Kapitalgesellschaft als Gewinnrücklagen ausgewiesen werden dürfen. Zur grundsätzlichen Beschreibung der Rechtslage nach dem EU-GesRÄG 1996 (BGBl. 1996/304) sei auf die Ausführungen von BERTL/FRABERGER, Gewinnrücklagen, in: RWZ 1996, 115 f, verwiesen.

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Artikel-Nr.
RWZ 1999, 213

20.07.1999
Heft 7/1999
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.