Im Andenken an meinen Freund Gerhard Binder stelle ich im Folgenden Wissenswertes aus dem Sozialversicherungsrecht zu Sonderzahlungen praxisbezogen dar. Da das Anspruchsprinzip das SV-Recht dominiert, gehe ich auch auf wichtige arbeitsrechtliche Hinweise ein.
Der Anspruch auf Sonderzahlungen ist im Allgemeinen nicht in Gesetzen geregelt. Eine Ausnahme bilden die Sonderzahlungsansprüche für Hausbesorger, Hausgehilfen, Vertragsbedienstete, Beamte.
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