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Sozialversicherungsrechtliche Änderungen ab 1. 1. 2018 bei den "18-Tage-steuerfrei-Aushilfen"

Mag. Tina Dangl

In diesem Beitrag erhalten Sie zunächst einen praxisbezogenen Kompaktüberblick über die Voraussetzungen, die einzuhalten sind, damit die Aushilfe lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei abgerechnet werden kann. Anschließend informiere ich Sie über die sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsänderungen ab 1. 1. 2018.

Im Vergleich zu 2017 ändert sich nichts bei der Lohnsteuer und den Lohnnebenkosten (DB, DZ und Kommunalsteuer).

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Artikel-Nr.
PVP 2017/95

22.12.2017
Heft 12/2017
Autor/in
Tina Dangl

Mag. Tina Dangl ist Juristin, geprüfte Personalverrechnerin, ausgebildete Kindergarten- und Hortpädagogin, Personalrechtsexpertin (Mitgestalterin des PV-BLOG: www.pv-praxiswissen.at), Vortragende (WIFI, ARS, Business Circle, Forum Verlag und bei In-Haus-Schulungen), Steuerberater-Berufsanwärterin und war Kanzleileiterin der auf In-Haus-Schulungen, Wissensvermittlung (nach der U.N.I-Methode; Unterhaltsam, Nachhaltig, Informativ) und Beratungen (Arbeits-, SV- und Lohnsteuerrecht) spezialisierten Kanzlei Mag. Ernst Patka.