In diesem Beitrag erhalten Sie zunächst einen praxisbezogenen Kompaktüberblick über die Voraussetzungen, die einzuhalten sind, damit die Aushilfe lohnsteuer- und lohnnebenkostenfrei abgerechnet werden kann. Anschließend informiere ich Sie über die sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsänderungen ab 1. 1. 2018.
Im Vergleich zu 2017 ändert sich nichts bei der Lohnsteuer und den Lohnnebenkosten (DB, DZ und Kommunalsteuer).
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