Symposion am 16. Jänner 2006 im Palais Trautson (Bundesministerium für Justiz) veranstaltet vom Institut für Bürgerliches Recht und Handelsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien
Das Institut für Bürgerliches Recht und Handelsrecht veranstaltete am 16. Jänner 2006 im Bundesministerium für Justiz ein Symposion zum Thema „Squeeze-out neu“.
Bis 20. Mai 2006 muss die EU-Übernahme-Richtlinie in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies macht zahlreiche Änderungen des geltenden Übernahmerechts erforderlich. Die Novellierung des Übernahmegesetzes wurde vom österreichischen Gesetzgeber auch zum Anlass genommen, den Gesellschafterausschluss („squeeze-out“) einheitlich zu regeln. Nach bisheriger Rechtslage standen dem zumindest 90%-Mehrheitsgesellschafter mehrere Möglichkeiten offen, sich der Minderheitsgesellschafter zu „entledigen“ (zB durch eine verschmelzende Umwandlung oder eine nicht verhältniswahrende Spaltung). Diese Rechtsgrundlagen unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Rechtsfolgen, sondern auch hinsichtlich des Rechtsschutzes für die ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafter. Dies führte zuletzt dazu, dass Teile des Spaltungsgesetzes vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben wurden. Der neue Gesetzesentwurf sieht daher die Neufassung eines Gesellschafter-Ausschlussgesetzes vor, das in inhaltlicher Anlehnung an das Umwandlungsrecht auch einheitliche Regelungen für den Squeeze-out beinhaltet. Durch diese Neuregelung werden die verschmelzende Umwandlung und die nicht verhältniswahrende Spaltung zwar nicht abgeschafft, der Anwendungsbereich wird aber eingeschränkt werden. Die Begutachtungsfrist des Übernahmerechts-Änderungsgesetzes ist am 30. Jänner 2006 abgelaufen.
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