Der kürzlich veröffentlichte Begutachtungsentwurf des Start-Up-Förderungsgesetzes1 sieht Erleichterungen für die Beteiligung von Mitarbeitern an den Arbeitgeberunternehmen vor (Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung). Zudem werden aufgrund der vorgesehenen Herabsetzung des gesetzlichen Mindeststammkapitals durch das ebenfalls in Begutachtung befindliche GesRÄG 20232 steuerliche Begleitregelungen im Bereich der Mindeststeuer vorgesehen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen.
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