Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs aufgrund diverser EU-Verordnungen im Jahr 2018 statistische Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten Statistiken über Vereinbarkeit von Beruf und Familie für das Kalenderjahr 2018 zu erstellen und zu veröffentlichen. Mittels Verordnung des BMASK wurden nun ua die Erhebungsmerkmale, die Art der Erhebung sowie eine Auskunftspflicht festgelegt. Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik bis 31. 12. 2019 in druckbarer Form und unentgeltlich im Internet zu veröffentlichen. (BGBl II 2017/304)
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