Mit dem JStG 2018 wurde auch § 70 EStG geändert. Die Gesetzesmaterialien würden lediglich auf den Familienbonus Plus verweisen, welcher beschränkt Steuerpflichtigen genauso wenig wie der Alleinverdiener- bzw der Alleinerzieherabsetzbetrag zustehen soll. Ein Hinweis, warum der Verweis von § 33 Abs 5 Z 1 und 2 (Verkehrsabsetzbeträge) auf § 33 Abs 5 geändert wurde, finde sich in den Materialien nicht. Ab 1. 1. 2019 könne der Pendlereuro auch für beschränkt Steuerpflichtige in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden.
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