(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 9. 7. 2012 als Stellungnahme KFS/RL 2/3b)
(1) In der Änderung und Ergänzung KFS/RL 2/3 der Fachgutachten KFS/RL 2 und 3 hat der Fachsenat für Handelsrecht und Revision im Mai 2004 die Auffassung vertreten, dass die im Internationalen Rechnungslegungsstandard (IAS) 19 vorgeschriebene Methode zur Bewertung der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen als eine anerkannte versicherungsmathematische Methode anzusehen ist und dass daher die nach dieser Methode berechneten Pensions- und Abfertigungsrückstellungen auch in nach österreichischen unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Abschlüssen (Jahres-, Konzern- oder Zwischenabschlüssen) anzuerkennen sind, wenn die Berechnungsmethode im Anhang offengelegt wird.
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