Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen die lineare Verteilung eines Provisionsaufwands durch Verteilung nach der Effektivzinsmethode ersetzt werden kann.
Die X-Bausparkasse zahlt an die Vermittler neuer Bausparverträge (Bauspareinlagen) eine Vermittlungsprovision. In den Provisionsverträgen ist vorgesehen, dass die Provisionen seitens der Empfänger anteilig zurückzuzahlen sind, soweit der Bausparvertrag innerhalb der sechsjährigen Laufzeit vorzeitig beendet bzw betraglich reduziert wird.
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