Info aktuell / Gesetzgebung

Steuer- und Abgabenbefreiung für Gesundheits- und Reinigungspersonal sowie Test- und Impfhelfer

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Die Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer in Test- und Impfstraßen (siehe ÖStZ 2021/328) bleiben noch bis Ende September 2021 begrenzt steuer- und abgabenfrei.

Die beitragsrechtlichen und steuerrechtlichen Sonderregelungen des § 1a Z 5 COVID-19-Zweckzuschussgesetz wurden erstmalig mit 1. 12. 2020 geschaffen (§ 1b Abs 4 mit 1. 1. 2021). Während die beiden Steuerfreibeträge (20 € für medizinisch geschultes Personal und 10 € für anderes Personal je Stunde) unverändert seit dem 1. 12. 2020 in Geltung stehen, betrug der SV-Freibeitrag für Freiwillige im Dezember 2020 noch 537,78 €, seit Jänner 2021 beträgt er jedoch 1.000,48 € pro Monat. Sowohl der SV-rechtliche als auch die beiden steuerrechtlichen Freibeträge waren bis 30. 6. 2021 befristet.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/568

05.08.2021
Heft 15-16/2021