Revision und Kontrolle

Steuerberater und Abschlussprüfer - "Beauftragte" und damit unmittelbare Täter des § 122 GmbHG und des § 255 AktG?

Mag. Christian Rapani / RA Dr. Alexander Isola MCJ (NYU)

Die historische, verfassungsrechtliche und teleologische Analyse der Aktien- und GmbH-rechtlichen Sonderdelikte (§ 122 GmbHG und § 255 AktG) ergibt, dass der Täterkreis über den Umweg des "Beauftragten" nicht uferlos erweitert werden kann. Neben den namentlich genannten kann unmittelbarer Täter dieser Strafbestimmungen nämlich nur sein, wer:

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Artikel-Nr.
RWZ 2008/46

23.05.2008
Heft 5/2008
Autor/in
Alexander Isola

Dr. Alexander Isola M.C.J. (NYU) ist Rechtsanwalt und Partner bei GRAF ISOLA Rechtsanwälte GmbH mit Büros in Wien und Graz; Schwerpunkte der Tätigkeit sind neben dem Wirtschaftsrecht die Insolvenz- und Sanierungsverwaltung, die Schuldner- und Gläubigervertretung in Insolvenz- und Sanierungsfällen sowie die Beratung in einschlägigen Haftungsangelegenheiten.

Christian Rapani

Mag. Christian Rapani ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.