Bei US-Investitionen in Österreich sind neben den Bestimmungen des DBA auch unilaterale Steuervorschriften auf US-Seite zu berücksichtigen. Vor allem das US-Steueranrechnungsverfahren beeinflusst die Strukturierung der Auslandsaktivitäten.
Das österreichische Steuerrecht geht ebenso wie das US-Steuerrecht1) von der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung natürlicher Personen einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits aus. Personengesellschaften kommt nach österreichischem Steuerrecht keine Steuersubjektivität zu, sodass ihr Einkommen unmittelbar bei den Gesellschaftern (natürliche Person oder Kapitalgesellschaft) zu besteuern ist. Die Besteuerung österreichischer Personengesellschaften führt demnach zu einer Einfachbelastung der Gewinne, während das österreichische Körperschaftsteuersystem eine klassische Doppelbesteuerung der Gewinne auf der Ebene der Gesellschaft und auf jener des Gesellschafters zur Folge hat. Diese Prämissen sind auch für die Frage der Rechtsformwahl eines US-Investors zu beachten.
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