Die steuerliche Behandlung von Repräsentationsaufwendungen hat hohe praktische Bedeutung. Insbesondere Fragen iZm der steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen treten so gut wie in jedem Unternehmen auf. Sollte es im Rahmen einer Betriebsprüfung zu Feststellungen kommen, hat das neben der Aberkennung als Betriebsausgabe regelmäßig auch die Versagung des Vorsteuerabzuges zur Folge. Auch besonders unangenehme Folgen wie die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens können nicht ausgeschlossen werden. In diesem Beitrag finden Sie einen Überblick zur steuerlichen Behandlung von Bewirtungsaufwendungen sowie konkrete Hilfestellungen und Empfehlungen für die Praxis.
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