Am 24. 2. 2014 veröffentlichte das BMF seinen aktualisierten Erlass zur Behandlung von Photovoltaikanlagen in Bezug auf Ertrag- und Umsatzsteuer sowie Elektrizitätsabgaben. Dieser Erlass ist für all jene Fälle maßgeblich, in denen eine derartige Anlage nach dem 28. 2. 2014 erstmalig in Betrieb genommen wurde und der Kaufvertragsabschluss nach diesem Datum erfolgte. Andere als die eben angeführten Anlagen fallen nicht in den Anwendungsbereich des überarbeiteten Erlasses.
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