Artikelrundschau Juni 2016 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Steuerliche Bilanzberichtigung zur Berücksichtigung von Betriebsprüfungs- und GPLA-Ergebnissen (Prodinger/Hacksteiner, SWK 18/2016, S. 830)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Fehlerhafte Bilanzen seien uU unternehmensrechtlich, jedenfalls aber steuerlich zu berichtigen. Fraglich sei, wann zB Ergebnisse aus einer GPLA zu berücksichtigen seien. Die Finanzverwaltung habe entgegen der Literatur eine Berücksichtigung im Jahre des Ursprungs verneint. Das BFG habe die Berichtigung der Bilanz vertreten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/648

25.08.2016
Heft 15-16/2016