Der vorliegende Beitrag untersucht die Vorteilhaftigkeit der sog. Belegschaftsbeteiligungsstiftung für das Unternehmen und die Mitarbeiter und kommt zu dem Ergebnis, dass nur bei sehr geringer Vergütung die Belegschaftsbeteiligungsstiftung aus steuerlicher Sicht zu empfehlen ist.
Das Parlament hat in den vergangenen Jahren mehrere Schritte unternommen, Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen selbst oder am Erfolg des Unternehmens steuerlich zu begünstigen. Es entspringt dies einer Werthaltung, welche die grundlegende Förderungswürdigkeit der Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung befürwortet.1) Es wurden dabei insb. folgende Begünstigungen normiert:
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.