Fälle aus der Praxis

Steuerrechtliche Bewertungseinheit bei Rückstellungen

WP StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / WP StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka / StB Mag. (FH) Peter Dietl

Im Unternehmensrecht sind Bewertungseinheiten bei der Bewertung von Derivaten denkbar. In der jüngeren Vergangenheit hat der VwGH die steuerliche Bewertungseinheit bei Rückstellungen aufgegriffen. Der Artikel stellt die Aussagen des VwGH zur Bewertungseinheit anhand der beurteilten Einzelfälle dar.

Rückstellungen sind anzusetzen für ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (Ansatzgebot). Der Ansatz von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag setzt im Allgemeinen voraus, dass eine Außenverpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme vorliegt und die rechtliche Entstehung oder die wirtschaftliche Verursachung in der Vergangenheit liegt. Drohverlustrückstellungen werden für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes des Eintritts ungewiss sind. Grundsätzlich darf für schwebende Geschäfte kein Bilanzansatz erfolgen, da man davon ausgeht, dass sich wechselseitige Rechte und Pflichten aus abgeschlossenen Verträgen wertmäßig ausgleichen. Nur wenn das Wertverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht mehr übereinstimmt, ist aufgrund des Imparitätsprinzips eine Drohverlustrückstellung zu bilanzieren, damit die am Bilanzstichtag bereits verursachten aber noch nicht realisierten Verluste berücksichtigt werden. Darüber hinaus dürfen Rückstellungen für bestimmte ungewisse Aufwendungen des abgelaufenen oder eines früheren Geschäftsjahres gebildet werden (Ansatzwahlrecht).

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Artikel-Nr.
RWP 2017/23

29.09.2017
Heft 5/2017
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Thomas Hlawenka

Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

Peter Dietl

Mag. (FH) Peter Dietl ist als Steuerberater in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten (Konzern)Rechnungslegung und Konzernsteuerrecht tätig.