Unternehmensberichterstattung

Sustainability Reporting Standards als neue regulatorische Herausforderung für die Finanzfunktion im Unternehmen

WP / StB Georg Lanfermann

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erlebt derzeit eine äußerst dynamische Weiterentwicklung. Ende April 2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) dreizehn Konsultationsentwürfe zu EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeit - den sog European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - veröffentlicht. Nach der gegenwärtig in Brüssel verhandelten Corporate Sustainability Disclosure Directive (CSRD) werden diese als delegierte Rechtsakte EU-weit von ca 49.000 EU-Unternehmen anzuwenden sein. Betroffene Unternehmen müssten zukünftig umfangreiche Angaben zu ihrer Nachhaltigkeit im (Konzern-)Lagebericht machen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die zu erwartenden künftigen Berichtsstandards und deren Wirkung auf die Berichtspraxis mit besonderem Blick auf die Finanzfunktion der Unternehmen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2022/42

25.08.2022
Heft 7-8/2022
Autor/in
Georg Lanfermann

Georg Lanfermann ist Präsident des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) in Berlin.

Publikationen des Autors:
Zahlreiche Beiträge zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Fachzeitschriften, insb Lanfermann, Unternehmensberichterstattung zur EU-Taxonomie: Aller Anfang ist schwer, Tagesspiegel Background vom 6. 1. 2022; Lanfermann, European Sustainability Reporting Standards (ESRS): EFRAG-Konsultationsentwürfe als Meilenstein der neuen EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung, BB 2022, 1323-1327; Lanfermann/Götze, Neue EU-Unternehmensberichterstattungspflichten ante portas: Public Country-by-Country Reporting, BB 2022, 235-239; Lanfermann/ Baumüller/Scheid, Standardisierung der Klimaberichterstattung: neue Vorschläge der EFRAG, des ISSB und der SEC, IRZ 2022, 275-281.